Das neue DORA-Gesetz der EU erfordert robuste Cybersicherheitsmaßnahmen für Finanzunternehmen zur Vermeidung von technischen Störungen.
Mit dem seit dem 17. Januar 2025 geltenden neuen Digital Operational Resilience Act (DORA) der EU werden robuste Cybersicherheitsmaßnahmen für Finanzunternehmen zur Verhinderung von IKT-bedingten Störungen erteilt. Sie gilt für Banken, Versicherungsgesellschaften, Wertpapierfirmen und Krypto-Asset-Anbieter und verlangt von ihnen, IKT-Risiken zu managen, Vorfälle zu melden und regelmäßige Tests durchzuführen. Nichtkonformität kann zu Sanktionen führen, und obwohl sie das Vereinigte Königreich nicht unmittelbar betrifft, wirkt sich dies auf Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich aus, die EU-Geschäfte betreiben.
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