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Israel ordnet UNRWA an, Ost-Jerusalem-Grundstücke bis zum 30. Januar zu verlassen und damit gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
Israel ordnete die UNRWA an, bis zum 30. Januar 2025 ihr Eigentum in Ost-Jerusalem zu räumen, was gegen das Völkerrecht verstößt.
Das UN-Generalübereinkommen über Vorrechte und Befreiungen verpflichtet die Mitgliedstaaten, die UN-Eigentümer zu respektieren, was Israels Handlungen zu einer Verletzung ihrer rechtlichen Verpflichtungen macht.
Die UNRWA behauptet ihr Recht, in diesem Gebiet tätig zu sein, und warnt, dass Israels Forderungen die Einrichtungen und das Personal der Agentur gefährden.
Israel will durch diesen Schritt die Siedlungen in Ost-Jerusalem erweitern.
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