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Das Europäische Gericht ordnet Irland an, die Untersuchung der Datenpraktiken von Meta gemäß DSGVO auszuweiten.
Das Europäische Gericht hat entschieden, dass die irische Datenschutzkommission (DPC) ihre Untersuchung zu Meta (ehemals Facebook) in Bezug auf die Datenverarbeitungspraktiken gemäß der DSGVO erweitern muss.
Dies folgt der anfänglichen Weigerung der DPC, bestimmte Datennutzungen zu untersuchen, die das Europäische Datenschutzamt (EDPB) bestritt.
Das Gericht wies die Beschwerde der DPC gegen den EDPB zurück und bestätigte die Befugnis des Ausschusses, verbindliche Anweisungen an die nationalen Regulierungsbehörden zu erteilen.
Diese Entscheidung klärt die Rolle des EDPB bei der Leitung von GDPR Compliance Untersuchungen auf.
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