Ryanair verliert Berufung gegen die italienische Kartellbehörde vor irischen Gerichten; die Sache zieht nach Italien.
Ryanair verlor seine Berufung gegen die italienische Kartellbehörde AGCM vor irischen Gerichten wegen der Durchsuchung seines Dubliner Hauptsitzes. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass der Durchsuchungsbefehl ungültig sei, aber der Berufungsgerichtshof entschied, dass irische Gerichte nach EU-Vorschriften nicht zuständig seien, da die Ansprüche die Klagen des italienischen Staates beträfen. Der Fall wird nun in Italien verfahren.
Vor 2 Monaten
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