Neuseeländische Einrichtung, die Jugendliche behandelte, verletzte Patientenrechte mit unqualifiziertem Personal und unwissenschaftlichen Methoden.

Eine neuseeländische Fazilität, die auf Glauben basierte, die unruhige Jugendliche behandelte, stellte fest, dass sie die Patientenrechte und die gesetzlichen Standards verletzte. Zu den Themen gehörten die Tätigkeit ohne Zertifizierung, die Präsentation von unqualifiziertem Personal als Krankenschwestern und die Verwendung unwissenschaftlicher Begriffe wie "Seelenbindungen" in der Beratung. Der für Gesundheit und Behinderung zuständige Kommissar empfahl die Schulung des Personals und die ordnungsgemäße Zertifizierung, wenn die Einrichtung ihren Betrieb wieder aufnehmen sollte.

Vor 2 Monaten
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