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Französische Staatsanwälte werden Abbé Pierres angeblichen sexuellen Missbrauch aufgrund seines Todes und seiner gesetzlichen Fristen nicht untersuchen.
Die französischen Staatsanwälte werden wegen seines Todes und seiner Verjährung nicht die Behauptungen des sexuellen Missbrauchs gegen die verstorbene humanitäre Person Abbé Pierre untersuchen.
Anschuldigungen von 20 Frauen, die von den 1950er- bis 2000er-Jahren einen Angriff behaupteten, entstanden in einem internen Bericht seiner Stiftungen.
Trotz der Anschuldigungen, die seinen Ruf beschädigt haben, verhindern rechtliche Zwänge jede Strafverfolgung oder Untersuchung möglicher Vertuschungen.
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