Das maltesische Gericht lehnt es ab, Beamte der Pilatus Bank wegen Geldwäsche anzuklagen, obwohl NGO-Beschwerde erhoben wurde.
Ein maltesisches Gericht wies einen Antrag der NGO Repubblika zurück, wegen Geldwäsche und anderen Verbrechen strafrechtliche Anschuldigungen gegen die Beamten der Pilatus Bank zu erheben. Die Entscheidung des Gerichts widersprach der früheren Empfehlung eines Richters für Anklagen. Während der Berufung argumentierte der Anwalt von Repubblika, Jason Azzopardi, dass das Gericht Voreingenommenheit und falsch interpretierte Beweise gezeigt habe. Der Fall beinhaltet einen möglichen Handel mit Einfluss und internationale Haftbefehle für einige Beamte, aber es wurden keine Anklagen erhoben.
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