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Das deutsche Gericht ordnet Elon Musk's X an, Daten zur Überwachung von Wahlmissinformationen bereitzustellen.
Ein deutsches Gericht ordnete die Social-Media-Plattform X von Elon Musk an, Bürgerrechtsgruppen Daten zur Überwachung von Fehlinformationen und Desinformation vor den deutschen Wahlen am 23. Februar bereitzustellen.
Das Berliner Amtsgericht entschied, dass X bis kurz nach der Wahl Informationen wie Post erreichen, Aktien und mag teilen muss.
Die Entscheidung kommt inmitten von Bedenken über die Verbreitung von wahlbeeinflussenden Inhalten, wobei X die 6.000-Euro-Kosten des Verfahrens zu decken angeordnet hat.
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