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Ein pakistanischer Richter behauptet, dass nur eine fünfköpfige Richterbank Gesetze überprüfen kann, was die Gültigkeit des 26. Verfassungszusatz bestätigt.
In Pakistan betonte Justiz Muhammad Ali Mazhar, dass nur eine fünfköpfige Verfassungsbank die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze überprüfen kann, nicht regelmäßige Bänke.
Er erklärte ferner, dass der 26. Änderungsantrag in Kraft bleibt, es sei denn, er wird vom Parlament aufgehoben oder vom Obersten Gerichtshof niedergeschlagen.
Bis zu einer solchen Entscheidung müssen alle Rechtsfragen im Rahmen des Änderungsantrags behandelt werden.
Vor 4 Monaten
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