Bombay High Court stellt den Ausschluss von Plastikblumen durch die Regierung vom Plastikverbot in Frage.
Das Bombay High Court stellt die Entscheidung der Regierung in Frage, Plastikblumen vom Verbot von Kunststoffen mit einem einzigen Verwendungszweck auszuschließen. Das Gericht fragte, ob die Regierung glaubt, dass diese Gegenstände recyclebar oder biologisch abbaubar sind. Der indische Blumenrat der Züchter reichte eine Petition ein, in der er ein Verbot anstrebte, wobei er feststellte, dass Plastikblumen typischerweise weniger als 30 Mikron dick sind, unter der 100-Mikron-Sperrschwelle. Das Gericht hat den Rat gebeten, innerhalb von zwei Wochen eine Antwort zu geben.
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