Indiens Oberster Gerichtshof ordnet Wahlkommission an, Daten in EVMs während der Überprüfung nicht zu löschen oder neu zu laden.

Das Oberste Gericht Indiens hat die Wahlkommission Indiens (ECI) angewiesen, Daten in elektronischen Abstimmungsmaschinen (EVMs) während der Überprüfung nicht zu löschen oder neu zu laden. Diese Richtlinie geht auf eine Petition der Association for Democratic Reforms (ADR) ein, in der die Überprüfung der verbrannten Speicher- und Symbolladeeinheiten gefordert wird. Das Gericht schlug außerdem vor, die Prüfungsgebühr von Rs 40.000 zu senken, und forderte die EBI auf, eine kurze eidesstattliche Erklärung einzureichen, in der das Standardverfahren für die EVM-Überprüfung erläutert wird. Die Angelegenheit ist für Anfang März für eine weitere Anhörung vorgesehen.

Vor 5 Wochen
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