Das Bundesberufungsgericht bestätigt R. Kellys 30-jährige Haftstrafe wegen Sexhandels und Erpressung.
Ein Bundesberufungsgericht hat die Verurteilung und die 30-jährige Haftstrafe des Sängers R. Kelly wegen Sexhandels und Erpressung bestätigt. Kellys Anwaltsteam hatte für ein neues Verfahren plädiert, aber das Gericht wies diese Behauptungen zurück und hielt sein ursprüngliches Urteil aufrecht.
Vor 2 Monaten
127 Artikel
Artikel
Weiterführende Lektüre
Sie haben noch 6 kostenlose Artikel diesen Monat. Abonnieren Sie für unbegrenzten Zugriff.