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Schwedisches Gericht lehnt die Klage von Klimaaktivisten ab, die stärkere Maßnahmen gegen die globale Erwärmung anstreben.
Schwedens Oberster Gerichtshof hat eine Klage von Klimaaktivisten, darunter Greta Thunberg, abgewiesen, die den Staat durch unzureichende Maßnahmen gegen den Klimawandel gegen ihre Rechte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß.
Das Gericht entschied, dass es keine spezifischen Klimamaßnahmen anordnen kann, so dass solche Entscheidungen der Regierung und dem Parlament überlassen werden.
Die Aktivisten, bekannt als die Aurora-Gruppe, wollten Schweden die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius begrenzen lassen, aber das Gericht erklärte, dass es solche Aktionen nicht durchsetzen könne.
Swedish court rejects climate activists' lawsuit seeking stronger action against global warming.