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Ein Gericht in Mumbai wies Tanushree Duttas sexuellen Belästigungsfall gegen Nana Patekar aufgrund einer verspäteten Einreichung ab.
Ein Gericht in Mumbai wies die Schauspielerin Tanushree Dutta's sexuelle Belästigung Beschwerde gegen Schauspieler Nana Patekar und andere aus dem Film 2008 "Horn Ok Pleass", unter Berufung auf die Beschwerde wurde über den rechtlichen Zeitraum hinaus eingereicht.
Das Gericht stellte fest, dass die dreijährige Verjährungsfrist für solche Fälle abgelaufen war, ohne dass der Antrag auf Billigung der Verzögerung gestellt wurde.
Die Polizei fand auch keine belastenden Beweise in ihrer Untersuchung.
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