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Ab dem 27. März wird die SSA wieder 100 % der zu viel gezahlten Leistungen zurückfordern und damit eine Grenze von 10 % umkehren.
Die Social Security Administration (SSA) wird die Rückforderung von 100 % der zu viel gezahlten Leistungen an die Begünstigten wieder aufnehmen und damit eine frühere Politik rückgängig machen, die die Rückforderung auf 10 % der monatlichen Leistung einer Person reduziert hatte.
Diese Änderung betrifft neue Überzahlungen ab dem 27. März, während Fälle vor diesem Datum und Fälle mit zusätzlichem Sicherheitseinkommen weiterhin eine Rückforderungsquote von 10% haben.
Die SSA erklärt, dass diese Maßnahme gesetzlich vorgeschrieben ist.
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