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Der Bundesrichter stellt die Gültigkeit der jüngsten Entlassungen von Arbeitnehmern in Frage und deutet auf ein mögliches Fehlverhalten hin.
Ein Bundesrichter hat Zweifel geäußert, dass die jüngsten Entlassungen von Probearbeitern aus Leistungsgründen gerechtfertigt waren, was auf mögliche Fehlverhalten im Kündigungsprozess hindeutet.
Der Fall wirft Fragen nach der Fairness der Entlassungen und nach den Kriterien auf, die für die Bewertung der Leistung der Arbeitnehmer herangezogen werden.
Vor 3 Monaten
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