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SSA beschränkt Telefonänderungen auf Bankinformationen für direkte Einlagen, um Betrug zu verhindern, ab 29. März.
Die Sozialversicherungsverwaltung (SSA) wird keine Änderungen mehr zulassen, um Bankinformationen über das Telefon direkt zu hinterlegen, um Betrug zu verhindern, da 40 % der Fälle von Bankbetrug mit direkten Einlagen Telefonänderungen beinhalten.
Ab dem 29. März müssen die Begünstigten den "meine Sozialversicherung" Dienst mit Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen oder ein lokales SSA-Büro besuchen, um Bankdaten zu aktualisieren.
Andere SSA-Telefondienstleistungen bleiben unverändert.
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