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Das EEOC untersucht 20 Anwaltskanzleien auf mögliche Diskriminierung in Diversity-Praktiken.
Die Vereinigten Staaten.
Die Chancengleichheitskommission (EEOC) untersucht derzeit 20 große Anwaltskanzleien, weil sie befürchten, dass ihre Praktiken in den Bereichen Diversität, Gerechtigkeit und Inklusion rechtswidrige Diskriminierungen mit sich bringen könnten.
Das EEOC, angeführt von der stellvertretenden Vorsitzenden Andrea Lucas, sucht detaillierte Informationen über die Beschäftigungspraktiken der Unternehmen und konzentriert sich darauf, ob diese Praktiken gegen Titel VII des Bürgerrechtsgesetzes von 1964 verstoßen.
Die Untersuchung richtet sich an Firmen wie A&O Shearman, Debevoise & Plimpton und andere.
EEOC investigates 20 law firms for potential discrimination in diversity practices.