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Michigan Gericht hält Verbot von Messingknöcheln, Urteil, sie sind nicht durch Second Amendment geschützt.
Das Michigan Court of Appeals hat das Verbot von Messingknöcheln aus dem Jahr 1931 bestätigt und entschieden, dass der Besitz von solchen nicht durch den Zweiten Verfassungszusatz geschützt ist.
Das Verbot hat eine fünfjährige Gefängnisstrafe und wird als Teil der historischen Tradition des Verbots gefährlicher Waffen angesehen.
Das Gericht wies die Argumente zurück, dass das Verbot verfassungsrechtliche Rechte verletzt, und bemerkte, dass Messingknöchel in fast zwei Dutzend anderen Staaten verboten sind.
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Michigan court upholds ban on brass knuckles, ruling they aren't protected by Second Amendment.