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SEBI erleichtert Anlageregeln für bestimmte Fonds und ermöglicht es ihnen, in unterbewertete börsennotierte Schulden zu investieren.
Die SEBI hat die Anlagevorschriften für Alternative Investment Funds (AIF) der Kategorie II gelockert und ihnen die Möglichkeit gegeben, in börsennotierte Schuldverschreibungen mit einem Rating von "A" oder darunter zu investieren.
Diese Änderung ermöglicht es Private Equity, notleidenden Vermögenswerten und Immobilienfonds, ihre Anlageanforderungen leichter zu erfüllen, was die abnehmende Verfügbarkeit von nicht börsennotierten Schuldverschreibungen angeht.
Der Umzug soll mehr Flexibilität bieten und gleichzeitig die Konzentration auf ähnliche Risikoprofile beibehalten.
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