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Sir Philip Green verliert das Gerichtsverfahren gegen das Parlament, weil es ihn in einer Menschenrechtsfrage benannt hat.
Sir Philip Green verlor seinen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil er im Parlament als Inhaber einer einstweiligen Verfügung gegen die Telegraph Zeitung benannt wurde.
Das Gericht entschied, dass seine Menschenrechte nicht verletzt wurden, als Lord Hain ihn 2018 im Parlament mit parlamentarischem Privileg benannte.
Das Gericht stellte fest, dass Greens Recht auf Privatsphäre und seine Beschwerden unter dem Recht auf ein faires Verfahren und wirksame Abhilfe unzulässig waren.
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Sir Philip Green loses court case against Parliament for naming him in a human rights matter.