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PIP-Leistungen können ausgesetzt werden, wenn Empfänger für über einen Monat ins Ausland reisen, warnt das DWP.
Das Department for Work and Pensions (DWP) warnt die Empfänger von Personal Independence Payment (PIP), dass die Leistungen ausgesetzt werden könnten, wenn sie mehr als einen Monat ins Ausland reisen.
Während Änderungen bei Ärzten oder Adressen keine Berichterstattung erfordern, müssen ausgedehnte internationale Reisen gemeldet werden, um potenzielle Nutzensenkungen oder Kündigungen zu vermeiden.
PIP-Empfänger können das DWP anrufen, um sie über solche Änderungen zu informieren.
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PIP benefits may be suspended if recipients travel abroad for over a month, warns the DWP.