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flag PIP-Leistungen können ausgesetzt werden, wenn Empfänger für über einen Monat ins Ausland reisen, warnt das DWP.

flag Das Department for Work and Pensions (DWP) warnt die Empfänger von Personal Independence Payment (PIP), dass die Leistungen ausgesetzt werden könnten, wenn sie mehr als einen Monat ins Ausland reisen. flag Während Änderungen bei Ärzten oder Adressen keine Berichterstattung erfordern, müssen ausgedehnte internationale Reisen gemeldet werden, um potenzielle Nutzensenkungen oder Kündigungen zu vermeiden. flag PIP-Empfänger können das DWP anrufen, um sie über solche Änderungen zu informieren.

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