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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Frankreich hat es versäumt, junge Vergewaltigungsopfer zu schützen, kritisiert die Behandlung von Fällen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) stellte fest, dass Frankreich drei Mädchen, die im Alter von 13, 14 und 16 Jahren vergewaltigt wurden, nicht schützte.
Das Gericht stellte fest, dass die französischen Behörden das Alter und die Verwundbarkeit der Opfer nicht angemessen berücksichtigten und kritisierten die mangelnde Schnelligkeit bei der Bearbeitung der Fälle.
Dieses Urteil ergänzt die Debatte in Frankreich über die Einbeziehung der Zustimmung in die Definition von Vergewaltigung.
Der EMRK stellte ferner fest, dass die französischen Behörden die Rechte der Opfer im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzten, unmenschliche Behandlung untersagten und die Achtung des Privatlebens gewährleisteten.
European Court rules France failed to protect young rape victims, criticizes handling of cases.