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DOJ argumentiert, dass die Abschiebung venezolanischer Verdächtiger durch die Verteidigung, nicht die Heimatsicherheit, dem Gerichtsbeschluss entsprochen habe.
Das Justizministerium (DOJ) behauptet, die Deportation von vier angeblichen venezolanischen Bandenmitgliedern nach El Salvador verstoße nicht gegen eine gerichtliche Anordnung, da die Klage vom Verteidigungsministerium und nicht vom Ministerium für Heimatsicherheit durchgeführt wurde.
Die gerichtliche Anordnung erfordert, dass Nicht-Bürger, die mit dem Umzug konfrontiert sind, eine Chance haben, Sicherheitsbedenken zu wecken.
Der US-Bezirksrichter Brian Murphy entscheidet bis Mittwoch, ob die einstweilige Verfügung geändert werden sollte.
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DOJ argues deportation of Venezuelan suspects by Defense, not Homeland Security, complied with court order.