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Unternehmen stehen vor neuen EU-Vorschriften, wonach digitale Inhalte bis zum 28. Juni für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.
Da das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA) am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Zu den wichtigsten Schritten gehören die Durchführung eines Website-Scans, um Probleme wie fehlende Alt-Text- oder Farbkontrastprobleme zu identifizieren, gemeinsame Blocker zu reparieren, Zugänglichkeit in Workflows zu integrieren, Tests mit Experten durchzuführen und laufende Verbesserungen vorzunehmen.
Unternehmen weltweit müssen sich verpflichten, rechtliche und Nutzerbeschwerden zu vermeiden.
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Businesses face new EU rules requiring digital content to be accessible to those with disabilities by June 28.