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Deutsches Gericht lehnt das Angebot der Verbrauchergruppe ab, Meta von der Nutzung von Nutzerposts zur Ausbildung von KI zu blockieren.
Eine deutsche Verbraucherrechtsgruppe hat keine gerichtliche Verfügung gegen Meta Platforms erhalten, sodass das Unternehmen Nutzerposts von Facebook und Instagram nutzen kann, um seine KI-Modelle in Europa zu trainieren.
Das Gericht in Köln erteilte die einstweilige Verfügung nicht und stellte fest, dass Meta die EU-Nutzer informiert und eine Opt-out-Option angeboten hatte.
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German court rejects consumer group's bid to block Meta from using user posts to train AI.