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Italiens Gericht entscheidet gleichgeschlechtliche Paare können beide als Eltern anerkannt werden, wenn sie IVF im Ausland verwenden.
Italiens Verfassungsgericht hat entschieden, dass gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die IVF im Ausland nutzen, beide rechtlich als Eltern anerkannt werden können, auch wenn man nicht die biologische Mutter ist.
Mit dieser Entscheidung wird ein Gesetz von 2004 aufgehoben, das nur die Registrierung der biologischen Mutter erlaubte und als Sieg für LGBTQ+-Rechte angesehen wird.
Das Urteil ändert nicht die strengen IVF-Gesetze Italiens und das Verbot der Leihmutterschaft, die weiterhin bestehen.
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Italy's court rules same-sex couples can both be recognized as parents if they use IVF abroad.