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Das indische Gericht lehnt das Angebot ab, Goddess Radha in Krishna Geburtsort Eigentumsstreit mit einzubeziehen.
Das Allahabad High Court hat einen Antrag auf Aufnahme von Göttin Radha als Partei in einen Rechtsstreit über die Mathura Krishna Janmabhoomi-Shahi Idgah Eigentum abgewiesen.
Das Gericht wies das Vorbringen zurück und erklärte, es gebe keine konkreten Beweise für Radhas gemeinsames Eigentum.
Die Klage behauptet, dass die Shahi Idgah Masjid auf Lord Krishnas Geburtsort gebaut ist und versucht, das, was als illegale Einmischung behauptet wird, zu entfernen.
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Indian court rejects bid to include Goddess Radha in Krishna birthplace property dispute.