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Leistungsempfänger müssen geplante Feiertage melden oder mit einer Aussetzung und Rückzahlung von bis zu 5.000 £ konfrontiert sein.
Das Department for Work and Pensions (DWP) hat Leitlinien für Leistungsempfänger, einschließlich derjenigen über Universal Credit and Personal Independence Payment (PIP), festgelegt, um geplante Feiertage zu melden.
Eine Nichtmeldung, insbesondere bei Auslandsreisen, kann zu einer Aussetzung und einer möglichen Rückzahlung von bis zu 5.000 Pfund führen.
Die spezifischen Regeln sind je nach Leistungsart unterschiedlich; z. B. müssen die auf PIP-Reisen über vier Wochen berichten, während Universal Credit-Empfänger das JobCentre über geplante Reisen informieren müssen.
Eine Nichterfüllung könnte zu Strafen oder Gerichtsverfahren führen.
Benefit recipients must report planned holidays or face suspension and repayments of up to £5,000.