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Der Europäische Gerichtshof ordnet Italien für 2017 nicht haftbar, dass ein Boot in der Nähe von Libyen sinkt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Italien nicht für ein 2017 gesunkenes Boot mit Migrationshintergrund, an dem die libysche Küstenwache beteiligt war, haftbar gemacht werden kann.
Das Gericht erklärte den Fall für unzulässig, da Italien keine "wirksame Kontrolle" über die Gewässer vor Tripolis habe.
Diese Entscheidung könnte sich auf die Abkommen der EU mit Libyen und anderen Ländern auswirken, die Migranten daran hindern sollen, nach Europa zu gelangen.
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European Court rules Italy not liable for 2017 migrant boat sinking near Libya.