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PIP-Empfänger müssen das DWP über einen Monat lang über Reisen ins Ausland informieren, um eine Aussetzung der Leistungen zu vermeiden.
Persönliche Unabhängigkeit Zahlung (PIP) Empfänger müssen das Department for Work and Pensions (DWP) informieren, wenn sie planen, aus dem Land für mehr als einen Monat, auch für den Urlaub zu sein.
Die Nichtmeldung kann sich auf die Leistungsberechtigung auswirken.
Das PIP-Handbuch rät dazu, wie wichtig es ist, persönliche Informationen zu aktualisieren und genaue Aufzeichnungen mit dem DWP zu führen, um eine Aussetzung der Vorteile zu vermeiden.
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PIP recipients must notify the DWP of trips abroad over a month long to avoid benefit suspension.