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Das EU-Gericht ordnet Le Pens Nachlass an, 303.200 Euro an zu Unrecht geltend gemachten Ausgaben zurückzuzahlen.
Das Gericht der EU hat eine Entscheidung bestätigt, mit der der verstorbene französische Rechtsextremist Jean-Marie Le Pen aufgefordert wurde, 303 200 Euro für zu Unrecht geltend gemachte Ausgaben während seiner Amtszeit als Mitglied des Europäischen Parlaments zurückzuzahlen.
Die Erben von Le Pen hatten die Entscheidung angefochten und argumentierten, sie verstoße gegen faire Verfahrensrechte, aber das Gericht entschied, dass das Europäische Parlament einen ordnungsgemäßen Prozess verfolgt habe.
Der Fall unterstreicht das Engagement der EU für finanzielle Transparenz.
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EU court orders Le Pen's estate to repay €303,200 in wrongly claimed expenses.