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flag Die indische Regierung argumentiert, Social-Media-Plattformen können keine individuellen Rechte beanspruchen, müssen Inhalte kontrollieren.

flag Das Zentrum hat dem Karnataka High Court mitgeteilt, dass Social-Media-Plattformen wie X (ehemals Twitter) keine individuellen verfassungsrechtlichen Rechte beanspruchen dürfen und aufgrund von Problemen wie Cyberkriminalität und sich entwickelnden digitalen Bedrohungen reguliert werden sollten. flag Generalsolicitor Tushar Mehta argumentierte, dass diese Plattformen keinen Schutz nach Artikel 19 für die Redefreiheit beanspruchen können und rechtswidrige Inhalte zur Aufrechterhaltung ihres Rechtsstatus entfernen müssen. flag Das Gericht prüft die Anfechtung von X Corp gegen bestimmte Vorschriften und wird am 18. Juli wiederkommen.

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