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Die indische Regierung argumentiert, Social-Media-Plattformen können keine individuellen Rechte beanspruchen, müssen Inhalte kontrollieren.
Das Zentrum hat dem Karnataka High Court mitgeteilt, dass Social-Media-Plattformen wie X (ehemals Twitter) keine individuellen verfassungsrechtlichen Rechte beanspruchen dürfen und aufgrund von Problemen wie Cyberkriminalität und sich entwickelnden digitalen Bedrohungen reguliert werden sollten.
Generalsolicitor Tushar Mehta argumentierte, dass diese Plattformen keinen Schutz nach Artikel 19 für die Redefreiheit beanspruchen können und rechtswidrige Inhalte zur Aufrechterhaltung ihres Rechtsstatus entfernen müssen.
Das Gericht prüft die Anfechtung von X Corp gegen bestimmte Vorschriften und wird am 18. Juli wiederkommen.
Indian government argues social media platforms can't claim individual rights, must control content.