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flag Südkoreanische Gerichte ordnen ein erneutes Verfahren für eine Frau an, die 1964 wegen Bissen der Zunge eines Angreifers während eines Angriffs verurteilt wurde.

flag Ein südkoreanisches Gericht hat für Choi Mal-ja, der vor 61 Jahren verurteilt wurde, weil er einen Teil der Zunge ihres Angreifers während eines sexuellen Angriffs abbiss, eine Wiederaufnahme angeordnet. flag 1964 wurde Choi zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, für zwei Jahre ausgesetzt, weil er schwere körperliche Schäden verursacht hatte. flag Inspiriert von der #MeToo-Bewegung, forderte Choi ihre Überzeugung heraus und argumentierte, dass ihre Handlungen Selbstverteidigung seien. flag Die Staatsanwälte haben sich entschuldigt und sie um Freispruch gebeten, wobei ein abschließendes Urteil am 10. September erwartet wird.

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