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Der Oberste Gerichtshof von Indien bestreitet Ilaiyaraajas Antrag, über 500 Songs in den Urheberrechtsstreit nach Madras zu verlegen.
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat einen Antrag des Musikkomponisten Ilaiyaraaja abgelehnt, einen Urheberrechtsstreit über mehr als 500 seiner Kompositionen vom Bombay High Court an den Madras High Court zu verlegen.
Sony Music Entertainment India reichte die Klage 2022 ein und behauptete das Eigentum an 536 Werken über Oriental Records und Echo Recording.
Ilaiyaraajas Unternehmen, IMMPL, argumentierte, der Fall sei duplizierend für bestehende Rechtsstreitigkeiten in Madras.
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Supreme Court of India denies Ilaiyaraaja's request to move copyright dispute over 500 songs to Madras.