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Pakistanische Ombudsperson Regeln übermäßigen Arbeitsplatz CCTV-Überwachung ist Belästigung, Bußgelder CEO.
Pakistans Ombudsperson für Belästigung hat entschieden, dass eine übermäßige Überwachung der Mitarbeiter durch CCTV eine Form der Belästigung am Arbeitsplatz ist.
In einem Fall gegen eine private Bildungseinrichtung in Rawalpindi verhängte die Ombudsperson eine Geldbuße gegen den CEO Rs50.000 wegen Missbrauchs der Überwachung, um einen weiblichen Mitarbeiter einzuschüchtern.
In der Entscheidung wird betont, dass Privatsphäre und Würde Grundrechte am Arbeitsplatz sind.
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Pakistani ombudsperson rules excessive workplace CCTV monitoring is harassment, fines CEO.