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flag Südkoreanisches Gericht entlastet Frau, die die Zunge des Angreifers in Selbstverteidigung gebissen hat, was #MeToo-Einwirkung widerspiegelt.

flag Südkoreas Bezirksgericht Busan kippte 1964 eine Verurteilung von Choi Mal-ja um, die für schuldig befunden wurde, in Selbstverteidigung gegen sexuelle Gewalt einen Teil der Zunge ihres Angreifers abzubeißen. flag Das Gericht entschied, dass ihre Handlungen gerechtfertigte Selbstverteidigung waren, eine Entscheidung, die von der #MeToo-Bewegung beeinflusst wurde. flag Dieses Urteil spiegelt die sich entwickelnde Haltung Südkoreas zu den Frauenrechten und der Selbstverteidigung in Fällen von sexueller Gewalt wider.

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