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Irish Kinderbetreuungszentrum bestellt zu zahlen € 3,000 für die Ablehnung nut-allergischen Kleinkinder, entschieden diskriminierend.
Ein Kinderbetreuungszentrum in Irland wurde angewiesen, 3.000 € als Entschädigung für die Ablehnung eines zweijährigen Mädchens mit einer schweren Nussallergie zu zahlen, die als eine Form der Diskriminierung durch eine Behinderung gilt.
Die Workplace Relations Commission entschied gegen das Zentrum nach dem Equal Status Act 2000, dass es die Bedingung des Kindes nicht erfüllen konnte.
Das Zentrum war sich früher ihrer Allergie bewusst gewesen und hatte Vorkehrungen getroffen, weigerte sich aber später, ihre EpiPens zu akzeptieren und bestand darauf, dass die Eltern sie entfernen.
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Irish childcare center ordered to pay €3,000 for rejecting nut-allergic toddler, ruled discriminatory.