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Der Bombay High Court entscheidet, dass nur Personen mit Rechtsstellung Berufung gegen die Freispruchsentscheidung von Malegaon 2008 einlegen können.
Das Bombay High Court hat entschieden, dass nicht jeder einen Freispruch im Malegaon-Explosionsfall von 2008 anfechten kann. Es stellt sich die Frage, ob die Familienmitglieder der Opfer während des Prozesses als Zeugen befragt wurden.
Das Gericht hört einen Appell von Verwandten von sechs Menschen, die bei der Bombenexplosion getötet wurden, die über 100 andere in Maharashtra-Nashik-Distrikt verletzt hat.
Die Berufung stellt die besondere NIA Gericht 31. Juli Freispruch von sieben Angeklagten, einschließlich der ehemaligen BJP MP Pragya Singh Thakur und Lt Col Prasad Purohit, unter Hinweis auf unzureichende Beweise und Mängel in der Untersuchung.
Das Gericht betonte, dass die Rechtsmittel in der ordnungsgemäßen Rechtsform begründet werden müssen und befahl am Mittwoch eine weitere Anhörung.
Bombay High Court rules only those with legal standing can appeal 2008 Malegaon blast acquittal.