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Ein Richter wies Betrugsforderungen gegen Coupang ab und sagte, angebliches Fehlverhalten sei nicht anfechtbar.
Ein New Yorker Bundesrichter wies eine Wertpapierbetrugsklage gegen das E-Commerce-Unternehmen Coupang und seine Führungskräfte ab, wobei die herrschenden Kläger nicht beweisen konnten, dass angebliche Geschäftspraxis-Missaussagen anfechtbar waren.
Das Gericht wies Ansprüche im Zusammenhang mit Lieferantenzwang, Diebstahl geistigen Eigentums und Manipulation von Suchalgorithmen zurück und bezeichnete sie als nicht handlungsfähige Meinungen.
In der Zwischenzeit hat der neunte Kreis die Entlassung eines ähnlichen Falles gegen ein Fintech-Unternehmen teilweise rückgängig gemacht, indem er erklärte, dass frühere Finanzdaten unter Posten 303, falls materieller Art, offengelegt werden müssen und dass das untere Gericht den falschen Standard angewandt hat.
Der Fall wurde zur weiteren Überprüfung zurückgeschickt.
A judge dismissed fraud claims against Coupang, saying alleged misconduct wasn't actionable.