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Das indische UAPA-Tribunal bestätigte das Verbot von JKIM aus dem Jahr 2025, indem es separatistische Verbindungen und Bedrohungen der nationalen Sicherheit anführte.
Das indische UAPA-Tribunal hat das Verbot des Jammu und Kashmir Ittihadul Muslimeen (JKIM) durch die Regierung von 2025 bestätigt und es als eine rechtswidrige Vereinigung nach dem Gesetz über rechtswidrige Aktivitäten (Prävention) bezeichnet.
Unter der Leitung des Richters des Hohen Gerichtshofs von Delhi Sachin Datta fand das Gericht eine hinreichende Rechtfertigung für das Verbot und zitierte Beweise für separatistische Aktivitäten und Verbindungen mit Elementen über die Grenze hinweg, die Indiens Souveränität und Integrität bedrohen.
Das Innenministerium hatte das JKIM zunächst wegen seiner sezessionistischen Verbindungen im März 2025 für rechtswidrig erklärt.
Das Tribunal wies die Verteidigung der Gruppe als fehlende glaubwürdige Gegenbeweise zurück.
Die Entscheidung wurde am 3. September 2025 endgültig.
India's UAPA tribunal upheld the 2025 ban on JKIM, citing separatist ties and threats to national security.