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Der Oberste Gerichtshof Pakistans entschied, dass der Zoll unbezahlte Einfuhrabgaben auch nach der Abfertigung von Waren wieder einziehen kann, wodurch die Wiedereinziehungsrechte nach den aktualisierten Gesetzen gewahrt werden.
Der Oberste Gerichtshof Pakistans entschied am 19. September 2025, dass die Zollbehörden auch nach der Räumung der Waren, wenn der Fehler bei der Befreiung später entdeckt wurde, die nicht erhobene Einfuhrsteuer und die Vorsteuer auf das Einkommen zurückfordern können.
Die Entscheidung bestätigte die Befugnis des Zolls, die Wiedereinziehung im Rahmen des Zollgesetzes, des Kaufsteuergesetzes und der Einkommensteuerverordnung fortzusetzen, wodurch ihre Zuständigkeit trotz früherer Genehmigungen gestärkt wurde.
In dem Urteil wurden die Bekanntmachungen über Großkonzerne wie Nestle Pakistan und Pakistan State Oil, die nach dem Kaufsteuergesetz von 1990 und der Einkommensteuerverordnung von 2001 Ausnahmen beantragt hatten, wieder aufgenommen.
Das Gericht betonte, dass Steuerverbindlichkeiten auch nach der Genehmigung vollstreckbar bleiben, unter Berufung auf Gesetzesaktualisierungen aus den Jahren 2014 und 2015, die die Beitreibungsbefugnisse erweitert haben.
Pakistan's Supreme Court ruled that customs can recover unpaid import taxes even after goods are cleared, upholding recovery rights under updated laws.