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Neuseelands Datenschutzbeauftragter warnt davor, verschwommene Ladendiebstahl-Bilder online zu veröffentlichen, unter Berufung auf Datenschutzrisiken, Schäden und mögliche falsche Identifizierung.
Neuseelands Datenschutzbeauftragter warnt Unternehmen davor, körnige CCTV-Bilder von mutmaßlichen Ladendiebstahlern auf öffentlichen "Wänden der Scham" oder sozialen Medien zu teilen, indem er sagt, dass solche Handlungen gegen Datenschutzgesetze verstoßen, emotionalen Schaden verursachen und zu falscher Identifikation, öffentlichen Beschämungen oder Gewalt führen könnten.
Während Einzelhandelskriminalität ein ernstes Problem ist, verlangt das Datenschutzgesetz von Unternehmen, dass sie für Genauigkeit sorgen, wenn möglich eine Einwilligung einholen und darüber nachdenken, ob der Austausch persönlicher Informationen – wie Bilder – zu Verlegenheit oder Schaden führen wird.
Besondere Sorgfalt muss mit kulturellen Empfindlichkeiten, einschließlich Māori tikanga und die Heiligkeit der Gesichtsmarkierungen wie tā moko, genommen werden.
Der Kommissar fordert die Einzelhändler nachdrücklich auf, stattdessen der Polizei Verbrechen zu melden und Leitlinien zur Einhaltung der Datenschutzgrundsätze zur Verfügung zu stellen, wobei er betont, dass die öffentliche Beschämung weder ethisch noch effektiv ist.
New Zealand's Privacy Commissioner warns against posting blurry shoplifting images online, citing privacy risks, harm, and potential wrongful identification.