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Indiens Gericht hält die inhaltlichen Regeln aufrecht, indem es Elon Musk-X Corp. ablehnt, Befehle zu übernehmen.
Das Karnataka High Court am 24. September 2025, wies eine rechtliche Anfechtung von Elon Musks X Corp. gegen Indiens Regeln für die inhaltliche Mäßigung zurück und bestätigte die Autorität der Regierung, über das Sahyog-Portal gemäß § 79 Absatz 3 Buchstabe b IT-Gesetz Annahmebefehle zu erlassen.
Das Gericht entschied, dass Social-Media-Plattformen den nationalen Vorschriften zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit von Frauen und der verfassungsmäßigen Rechte entsprechen müssen, indem sie Zensuransprüche ablehnen und bestätigen, dass Online-Freiheit nicht absolut ist.
Die Entscheidung stärkt Indiens Regulierungsmacht gegenüber digitalen Plattformen und betont, dass kein Vermittler ohne Rechenschaftspflicht arbeiten kann, auch wenn die Einhaltung in anderen Ländern erforderlich ist.
India's court upholds content rules, rejecting Elon Musk’s X Corp’s challenge to takedown orders.