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flag Ein Richter wies eine Klage gegen Hershey über Reeses Halloween Verpackung, sagte, dass Verbraucher Enttäuschung nicht beweisen rechtlichen Schaden.

flag Ein Bundesrichter wies eine Klassenklage gegen Hershey wegen seiner Reeses Halloween Süßigkeiten Verpackung, Urteil, dass Kläger versäumt, konkrete wirtschaftliche Schaden trotz der Behauptung, die Bonbons wurden irreführend beworben zu beweisen. flag Die Klage behauptete, dass Bilder von geschnitzten Kürbissen und Geistern auf der Verpackung die Verbraucher dazu verleiteten, kompliziert gestaltete Pralinen zu erwarten, aber die eigentlichen Süßigkeiten waren schlicht. flag Richterin Melissa Damian erklärte, dass die Käufer zwar enttäuscht gewesen sein könnten, die Produkte aber nicht defekt waren, wie erwartet schmeckten und auch Disclaimer enthielten, die darauf hinwiesen, dass die Entwürfe dekorativer Art seien. flag Das Urteil betonte, dass subjektive Erwartungen an "Gespenstheit" oder komplizierte Schnitzereien keinen rechtlichen Schaden darstellen. flag Die Kläger beabsichtigen, die Beschwerde zu ändern und weiterhin Schäden zu verfolgen, während Hershey seine Vermarktung aufrechterhält, war nicht trügerisch.

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