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Indiens Oberster Gerichtshof lehnt das Verbot von Rushdies 'Die satanischen Verse' ab, indem er die freie Meinungsäußerung aufrechterhält.
Der Oberste Gerichtshof von Indien lehnte eine Petition ab, in der er ein Verbot von Salman Rushdies "Die satanischen Verse" forderte, wobei er ein früheres Urteil des Hohen Gerichtshofs von Delhi aufrechterhielt, wonach kein offizielles Importverbot existierte, weil es keine Beweise dafür gab.
Das Gericht betonte den Schutz der freien Meinungsäußerung und erklärte, es würde Literatur nicht unterdrücken, die auf anstößigen Inhalten basiert, auch nicht inmitten der globalen Rückschläge über das Buch, das Blasphemie wahrgenommen.
Die Entscheidung bekräftigt die gerichtliche Zurückhaltung in Fragen der künstlerischen Freiheit und lässt den Roman in Indien ohne Einschränkungen legal verfügbar.
India's Supreme Court rejects ban on Rushdie's 'The Satanic Verses,' upholding free speech.