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flag Die GEMA verklagte OpenAI wegen unbefugter Nutzung deutscher Lieder im AI-Training, mit einem Urteil vom 11. November, das auf das KI-Urheberrecht Einfluss nehmen soll.

flag Die GEMA, eine deutsche Musikrechtsgruppe, hat OpenAI verklagt und behauptet, sie habe KI-Modelle auf neun deutschen Liedertexten ohne Erlaubnis trainiert und behauptet, dass der Chatbot große Teile von ihnen reproduziert, was eine Erinnerung an sie nahelegt. flag Das Münchner Gericht bestätigt, dass die Schulung stattgefunden hat, aber OpenAI leugnet die Speicherung von Daten und sagt, dass Modelle Reaktionen aus Mustern generieren und die Nutzer für die Outputs verantwortlich sind. flag Der Fall, der unbestimmte Schäden anstrebt, soll am 11. November entschieden werden, mit umfassenderen Auswirkungen auf das KI- und Urheberrecht.

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