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Das EEOC beendet die "unterschiedlichen Auswirkungen" und beschränkt die Durchsetzung der Bürgerrechte auf eine vorsätzliche Diskriminierung.
Die Chancengleichheitskommission hat ihre Anwendung von "unterschiedlichen Auswirkungen" beendet, einem rechtlichen Standard, der Herausforderungen für die Arbeitsplatzpolitiken ermöglichte, die bestimmte Gruppen überproportional betreffen, auch ohne Beweise für eine vorsätzliche Diskriminierung.
Die Entscheidung markiert einen erheblichen Wandel bei der Durchsetzung der Bürgerrechte in der Beschäftigung durch den Bund und beschränkt die Art und Weise, wie die Agentur Ansprüche geltend machen kann, die auf den Auswirkungen von Politik statt Absicht beruhen.
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The EEOC is ending "disparate impact" cases, limiting civil rights enforcement to intentional discrimination.