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Indiens Oberster Gerichtshof wird überprüfen, ob die 0,1% Aktienhandelssteuer verfassungsrechtliche Rechte verletzt.
Der Oberste Gerichtshof von Indien hat sich darauf geeinigt, die Verfassungsgültigkeit der Wertpapiertransaktionssteuer (STT) zu überprüfen, eine 0,1%ige Steuer auf Aktiengeschäfte seit 2004, nach einer Petition des Händlers Aseem Juneja.
Das Gericht unter der Leitung von Justice JB Pardiwala informierte die Unionsregierung und prüfte, ob die Steuer die Grundrechte verletzt, einschließlich der Gleichheit und des Rechts auf Lebensgrundlage.
Die Herausforderung liegt darin, dass STT unabhängig von Gewinn oder Verlust auferlegt wird, wodurch eine mögliche Doppelbesteuerung mit Kapitalertragssteuer und fehlenden Rückerstattungsmechanismen geschaffen wird.
Die Überprüfung wird prüfen, ob die Steuerstruktur verfassungskonform ist und die Händler überproportional beeinflusst.
India's Supreme Court will review if the 0.1% stock trading tax violates constitutional rights.