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Die Schweiz wird den Flüchtlingsschutz für Ukrainer von sieben westlichen Oblasten ab dem 1. November 2025 aufgrund verbesserter Stabilität einschränken.
Die Schweiz wird den Schutzstatus für die ukrainischen Flüchtlinge aus sieben westlichen Oblasten – Volyn, Rivne, Lviv, Ternopil, Zakarpattien, Ivano-Frankivsk und Tscherniwtsi – ab dem 1. November 2025 einschränken, was auf eine bessere Stabilität in diesen Gebieten hinweist.
Die Änderung folgt einem parlamentarischen Antrag, sichere Regionen von konfliktbetroffenen Zonen zu unterscheiden.
Bestehende Begünstigte bleiben unberührt, und der Schutzstatus bleibt bis mindestens 4. März 2027 gültig.
Anträge aus den ausgewiesenen Oblasten werden einzeln geprüft, wobei Ablehnungen möglicherweise zur Ausweisung führen, wobei Ausnahmen gelten, wenn die Ausweisung rechtswidrig oder nicht hinnehmbar ist.
Ukrainer, die keinen Schutz mehr genießen, können Asyl beantragen oder in ein anderes EU-Land umziehen.
Der Schritt entspricht breiteren europäischen Trends, einschließlich der Empfehlung der EU, den vorübergehenden Schutz aus dem Weg zu räumen.
Switzerland will limit refugee protection for Ukrainians from seven western oblasts starting Nov. 1, 2025, due to improved stability.